Prinzip der TVA zu 5,5 %
Im Neubaubereich gilt in der Regel der Normalsatz (20 %) der TVA. In bestimmten Programmen des sozialen Eigentumserwerbs kann eine ermäßigte TVA von 5,5 % gelten, was die Gesamtfinanzierungskosten erheblich senkt.
Die TVA zu 5,5 % betrifft hauptsächlich den Kauf einer Neubauwohnung (häufig im Rahmen einer VEFA) in Fördergebieten (Stadtentwicklungs- / Stadterneuerungsgebiete), sofern die Wohnung zum Hauptwohnsitz des Erwerbers wird und der Haushalt Einkommensgrenzen sowie Preisobergrenzen einhält.

