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BRS 2026 — Bail Réel Solidaire : acheter un logement à prix réduit

Guide 2026 sur le Bail Réel Solidaire (BRS) : principe, conditions, plafonds de ressources 2026 (tableaux), revente encadrée, étapes, FAQ et sources officielles (Service-Public, BoRiS, Légifrance).

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Aktualisiert
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Wie senkt das BRS den Preis?

Sie erwerben die Immobilie

Sie werden Eigentümer des Gebäudes (Wohnung/Haus) über dingliche Immobilienrechte.

Die OFS behält das Grundstück

Das Grundstück gehört der OFS (staatlich anerkannter Organismus). Sie zahlen eine monatliche Nutzungsgebühr für das Grundstück.

Kauf- & Wiederverkaufspreise geregelt

Beim Wiederverkauf ist der Preis gedeckelt (Indexierung + Arbeiten gemäß den Regeln des Pachtvertrags), um den erschwinglichen Charakter zu erhalten.

Laufzeit des BRS: 18 bis 99 Jahre. Bei einem Wiederverkauf (oder einer Übertragung) wird ein neues BRS für eine Dauer von mindestens 18 Jahren abgeschlossen.

Zugangsbedingungen 2026

A. Hauptwohnsitz

Die im Rahmen des BRS erworbene Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.

B. Einkommensobergrenzen

Ihr steuerliches Referenzeinkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten, die je nach Zone (Abis/A/B1/B2/C) und Haushaltsgröße variieren.

C. Bedingungen bezüglich des Immobilienvermögens

Seit dem 1. Januar 2025 setzt der Zugang zum BRS insbesondere voraus, dass Sie zum Zeitpunkt, zu dem Sie die BRS-Immobilie tatsächlich beziehen können, keine geeignete Immobilie besitzen (oder eine Immobilie, die ausreichende Einkünfte erbringt, um auf dem freien Markt zu kaufen).

D. Zulassung durch die OFS + Strukturierung

Die OFS prüft die Anspruchsberechtigung, regelt den Wiederverkauf und legt die Bedingungen fest (Nutzungsgebühr, Indexierung, Arbeiten usw.). Die Bank prüft die Bonität wie bei einem klassischen Kauf.

In der Praxis hat jede BRS-Transaktion ihre Besonderheiten: Lesen Sie den Pachtvertrag sorgfältig durch (Nutzungsgebühr, Wiederverkauf, Arbeiten, eventuelle Teilvermietung …).

BRS-Einkommensobergrenzen — gültig seit Januar 2026

Tabelle der Obergrenzen 2026 nach Haushaltskategorie und Zone. (Quelle: BoRiS — offizielle Plattform des für Wohnen zuständigen Ministeriums.)

Kategorie Zusammensetzung Zonen A & Abis Zone B1 Zonen B2 & C
1 1 alleinstehende Person 38 844 € 38 844 € 33 771 €
2 2 Pers. (ohne unterhaltsberechtigte Person, kein junges Paar) oder 1 Person mit Behinderung 58 057 € 58 057 € 45 100 €
3 3 Pers. / 1+1 unterhaltsber. / junges Paar / 2 Pers. davon 1 mit Behinderung 76 105 € 69 786 € 54 235 €
4 4 Pers. / 1+2 unterhaltsber. / 3 Pers. davon 1 mit Behinderung 90 863 € 83 594 € 65 476 €
5 5 Pers. / 1+3 unterhaltsber. / 4 Pers. davon 1 mit Behinderung 108 107 € 98 956 € 77 023 €
6 6 Pers. / 1+4 unterhaltsber. / 5 Pers. davon 1 mit Behinderung 121 650 € 111 359 € 86 805 €
+ 1 Pers. Je weitere Person + 13 557 € + 12 408 € + 9 683 €

Zur schnellen Prüfung: BoRiS bietet einen Anspruchsrechner an (siehe die Links unter "Offizielle Quellen").

Kaufpreis, Nutzungsgebühr und Wiederverkauf: was geregelt ist

A. Kaufpreis

Das Ziel ist ein Preis unterhalb des Marktpreises, da das Grundstück nicht vom Käufer erworben wird. Die Details hängen vom Programm und der OFS ab.

B. Monatliche Nutzungsgebühr

Sie vergütet die Nutzung des Grundstücks (und manchmal die Verwaltung). Sie variiert je nach Gebiet und Transaktion.

C. Geregelter Wiederverkauf

Bevor Sie verkaufen, informieren Sie die OFS. Der Höchstpreis wird gemäß den Regeln des Pachtvertrags berechnet (Indexierung + eventuelle Wertsteigerung durch Arbeiten gemäß Vertrag).

Referenz "Preisobergrenzen" (Rechtsrahmen)

Die Texte des CCH verweisen auf einen Erlass, der Obergrenzen festlegt (insbesondere über die PSLA-Referenzen). Die auf Légifrance zum 20.01.2026 verfügbare konsolidierte Fassung zeigt insbesondere die nachstehenden Obergrenzen (als regulatorische Referenz zu verstehen; das BRS-Vorhaben bleibt von der OFS gesteuert).

Zone Obergrenze (€/m² Nutzfläche) Quelle (Légifrance)
A bis 6 170 Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert
A 4 675 Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert
B1 3 744 Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert
B2 3 269 Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert
C 2 857 Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert

Hinweis: Die "Nutzfläche" und die Preismodalitäten (TVA inklusive zum Zeitpunkt der Übertragung, Regeln zur Bewertung der Arbeiten usw.) sind durch den CCH und den BRS-Pachtvertrag geregelt. Für ein konkretes Vorhaben bitten Sie die OFS und den Notar um eine genaue Berechnung.

Finanzierung: PTZ, Bankdarlehen, lokale Beihilfen

PTZ (wenn berechtigt)

Ein BRS-Kauf kann mit einem Prêt à Taux Zéro finanziert werden, wenn Sie die PTZ-Voraussetzungen erfüllen.

Hauptdarlehen + Versicherungen

Wie bei jedem Immobilienkauf: Annuitätendarlehen, Restschuldversicherung, Sicherheiten (Bürgschaft/Hypothek je nach Strukturierung).

Guter Reflex: Fragen Sie die OFS, ob es lokale Beihilfen (Kommunen) oder spezifische Bankpartnerschaften gibt.

Konkrete Schritte + Checkliste Unterlagen

  1. 1) Ein BRS-Angebot finden

    Ein Programm über die offizielle Plattform BoRiS oder die lokalen OFS finden.

  2. 2) Anspruchsberechtigung prüfen

    Einkommen, Zone, Haushaltsgröße, Bedingungen bezüglich des Immobilienvermögens.

  3. 3) Finanzierung aufstellen

    Banksimulation, PTZ falls anwendbar, Finanzierungsplan, Versicherung.

  4. 4) Unterzeichnung (Notar)

    Unterzeichnung der Urkunde + BRS-Pachtvertrag. Sorgfältige Lektüre der Klauseln (Wiederverkauf, Arbeiten, eventuelle Vermietung, Nutzungsgebühr).

Unterlagen "Einkommen"

  • Steuerbescheid (Referenzeinkommen)
  • Situationsnachweise
  • Haushaltszusammensetzung

Unterlagen "Projekt"

  • Adresse + Zone (Abis/A/B1/B2/C)
  • Preis, Grundriss, Baubeschreibung
  • Nutzungsgebühr & OFS-Regeln

Unterlagen "Bank"

  • Gehaltsabrechnungen / Bilanzen
  • Kontoauszüge / Ersparnisse / Eigenkapital
  • Restschuldversicherung

FAQ

Bin ich beim BRS "wirklich" Eigentümer?

Sie sind Eigentümer der Immobilie (dingliche Immobilienrechte) für die Dauer des Pachtvertrags. Das Grundstück bleibt Eigentum der OFS. Diese Trennung ist es, die den Preis senkt.

Kann ich jederzeit weiterverkaufen?

Ja, ein Wiederverkauf ist möglich. Aber der Preis ist geregelt und der Käufer muss anspruchsberechtigt sein. Sie müssen die OFS benachrichtigen, die Ihnen den gemäß den Pachtvertragsregeln zulässigen Höchstpreis mitteilt.

Ist das BRS mit dem PTZ vereinbar?

Ja, ein BRS-Kauf kann durch ein PTZ finanziert werden, wenn Sie die PTZ-Kriterien erfüllen (zusätzlich zu denen des BRS).

Weitere Erwerbsmöglichkeiten

Als Ergänzung oder Alternative zum BRS können Ihnen andere Regelungen helfen, Wohneigentümer zu werden.

Leitfaden Hauptwohnsitz

Vollständiger Überblick über den Kauf einer neuen Immobilie als Hauptwohnsitz: Vorteile, Schritte, Garantien.

Mehr erfahren →

PTZ (Prêt à Taux Zéro)

Zinsloses Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises für Erstkäufer, kompatibel mit dem BRS.

Mehr erfahren →

TVA von 5,5%

Für Immobilien in QPV/ANRU-Zonen, mit Einkommensobergrenzen und geregelten Preisen. Deutliche Reduzierung der TVA.

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Gesteuerter Preis

Lokales Programm: von der Gemeinde gedeckelter Preis, mit Einkommensbedingungen und Anti-Spekulationsklauseln.

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Haftungsausschluss

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stammen aus den offiziellen Quellen, die im Abschnitt "Offizielle Quellen" am Ende der Seite aufgeführt sind. Handee kann nicht für etwaige Fehler, Auslassungen oder Fehlinterpretationen der dargestellten Informationen verantwortlich gemacht werden.

Bei Zweifeln oder für alle spezifischen Fragen zu Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen, die genannten offiziellen Quellen direkt zu konsultieren (Service-Public.fr, Légifrance, ANIL usw.) oder sich an einen qualifizierten Fachmann zu wenden (Notar, Steuerberater, Bankkaufmann).

Anspruchsvoraussetzungen, Tarife und Regeln können sich ändern. Nur die offiziellen Quellen sind verbindlich.

Offizielle Quellen

Les informations de cet article sont reliées aux références publiques utiles pour vérifier les conditions et les démarches.