Wie senkt das BRS den Preis?
Sie erwerben die Immobilie
Sie werden Eigentümer des Gebäudes (Wohnung/Haus) über dingliche Immobilienrechte.
Die OFS behält das Grundstück
Das Grundstück gehört der OFS (staatlich anerkannter Organismus). Sie zahlen eine monatliche Nutzungsgebühr für das Grundstück.
Kauf- & Wiederverkaufspreise geregelt
Beim Wiederverkauf ist der Preis gedeckelt (Indexierung + Arbeiten gemäß den Regeln des Pachtvertrags), um den erschwinglichen Charakter zu erhalten.
Laufzeit des BRS: 18 bis 99 Jahre. Bei einem Wiederverkauf (oder einer Übertragung) wird ein neues BRS für eine Dauer von mindestens 18 Jahren abgeschlossen.
Zugangsbedingungen 2026
A. Hauptwohnsitz
Die im Rahmen des BRS erworbene Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
B. Einkommensobergrenzen
Ihr steuerliches Referenzeinkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten, die je nach Zone (Abis/A/B1/B2/C) und Haushaltsgröße variieren.
C. Bedingungen bezüglich des Immobilienvermögens
Seit dem 1. Januar 2025 setzt der Zugang zum BRS insbesondere voraus, dass Sie zum Zeitpunkt, zu dem Sie die BRS-Immobilie tatsächlich beziehen können, keine geeignete Immobilie besitzen (oder eine Immobilie, die ausreichende Einkünfte erbringt, um auf dem freien Markt zu kaufen).
D. Zulassung durch die OFS + Strukturierung
Die OFS prüft die Anspruchsberechtigung, regelt den Wiederverkauf und legt die Bedingungen fest (Nutzungsgebühr, Indexierung, Arbeiten usw.). Die Bank prüft die Bonität wie bei einem klassischen Kauf.
In der Praxis hat jede BRS-Transaktion ihre Besonderheiten: Lesen Sie den Pachtvertrag sorgfältig durch (Nutzungsgebühr, Wiederverkauf, Arbeiten, eventuelle Teilvermietung …).
BRS-Einkommensobergrenzen — gültig seit Januar 2026
Tabelle der Obergrenzen 2026 nach Haushaltskategorie und Zone. (Quelle: BoRiS — offizielle Plattform des für Wohnen zuständigen Ministeriums.)
| Kategorie | Zusammensetzung | Zonen A & Abis | Zone B1 | Zonen B2 & C |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 1 alleinstehende Person | 38 844 € | 38 844 € | 33 771 € |
| 2 | 2 Pers. (ohne unterhaltsberechtigte Person, kein junges Paar) oder 1 Person mit Behinderung | 58 057 € | 58 057 € | 45 100 € |
| 3 | 3 Pers. / 1+1 unterhaltsber. / junges Paar / 2 Pers. davon 1 mit Behinderung | 76 105 € | 69 786 € | 54 235 € |
| 4 | 4 Pers. / 1+2 unterhaltsber. / 3 Pers. davon 1 mit Behinderung | 90 863 € | 83 594 € | 65 476 € |
| 5 | 5 Pers. / 1+3 unterhaltsber. / 4 Pers. davon 1 mit Behinderung | 108 107 € | 98 956 € | 77 023 € |
| 6 | 6 Pers. / 1+4 unterhaltsber. / 5 Pers. davon 1 mit Behinderung | 121 650 € | 111 359 € | 86 805 € |
| + 1 Pers. | Je weitere Person | + 13 557 € | + 12 408 € | + 9 683 € |
Zur schnellen Prüfung: BoRiS bietet einen Anspruchsrechner an (siehe die Links unter "Offizielle Quellen").
Kaufpreis, Nutzungsgebühr und Wiederverkauf: was geregelt ist
A. Kaufpreis
Das Ziel ist ein Preis unterhalb des Marktpreises, da das Grundstück nicht vom Käufer erworben wird. Die Details hängen vom Programm und der OFS ab.
B. Monatliche Nutzungsgebühr
Sie vergütet die Nutzung des Grundstücks (und manchmal die Verwaltung). Sie variiert je nach Gebiet und Transaktion.
C. Geregelter Wiederverkauf
Bevor Sie verkaufen, informieren Sie die OFS. Der Höchstpreis wird gemäß den Regeln des Pachtvertrags berechnet (Indexierung + eventuelle Wertsteigerung durch Arbeiten gemäß Vertrag).
Referenz "Preisobergrenzen" (Rechtsrahmen)
Die Texte des CCH verweisen auf einen Erlass, der Obergrenzen festlegt (insbesondere über die PSLA-Referenzen). Die auf Légifrance zum 20.01.2026 verfügbare konsolidierte Fassung zeigt insbesondere die nachstehenden Obergrenzen (als regulatorische Referenz zu verstehen; das BRS-Vorhaben bleibt von der OFS gesteuert).
| Zone | Obergrenze (€/m² Nutzfläche) | Quelle (Légifrance) |
|---|---|---|
| A bis | 6 170 | Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert |
| A | 4 675 | Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert |
| B1 | 3 744 | Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert |
| B2 | 3 269 | Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert |
| C | 2 857 | Erlass vom 26. März 2004 (Anhang II), geändert |
Hinweis: Die "Nutzfläche" und die Preismodalitäten (TVA inklusive zum Zeitpunkt der Übertragung, Regeln zur Bewertung der Arbeiten usw.) sind durch den CCH und den BRS-Pachtvertrag geregelt. Für ein konkretes Vorhaben bitten Sie die OFS und den Notar um eine genaue Berechnung.
Finanzierung: PTZ, Bankdarlehen, lokale Beihilfen
PTZ (wenn berechtigt)
Ein BRS-Kauf kann mit einem Prêt à Taux Zéro finanziert werden, wenn Sie die PTZ-Voraussetzungen erfüllen.
Hauptdarlehen + Versicherungen
Wie bei jedem Immobilienkauf: Annuitätendarlehen, Restschuldversicherung, Sicherheiten (Bürgschaft/Hypothek je nach Strukturierung).
Guter Reflex: Fragen Sie die OFS, ob es lokale Beihilfen (Kommunen) oder spezifische Bankpartnerschaften gibt.
Konkrete Schritte + Checkliste Unterlagen
-
1) Ein BRS-Angebot finden
Ein Programm über die offizielle Plattform BoRiS oder die lokalen OFS finden.
-
2) Anspruchsberechtigung prüfen
Einkommen, Zone, Haushaltsgröße, Bedingungen bezüglich des Immobilienvermögens.
-
3) Finanzierung aufstellen
Banksimulation, PTZ falls anwendbar, Finanzierungsplan, Versicherung.
-
4) Unterzeichnung (Notar)
Unterzeichnung der Urkunde + BRS-Pachtvertrag. Sorgfältige Lektüre der Klauseln (Wiederverkauf, Arbeiten, eventuelle Vermietung, Nutzungsgebühr).
Unterlagen "Einkommen"
- Steuerbescheid (Referenzeinkommen)
- Situationsnachweise
- Haushaltszusammensetzung
Unterlagen "Projekt"
- Adresse + Zone (Abis/A/B1/B2/C)
- Preis, Grundriss, Baubeschreibung
- Nutzungsgebühr & OFS-Regeln
Unterlagen "Bank"
- Gehaltsabrechnungen / Bilanzen
- Kontoauszüge / Ersparnisse / Eigenkapital
- Restschuldversicherung
FAQ
Bin ich beim BRS "wirklich" Eigentümer?
Sie sind Eigentümer der Immobilie (dingliche Immobilienrechte) für die Dauer des Pachtvertrags. Das Grundstück bleibt Eigentum der OFS. Diese Trennung ist es, die den Preis senkt.
Kann ich jederzeit weiterverkaufen?
Ja, ein Wiederverkauf ist möglich. Aber der Preis ist geregelt und der Käufer muss anspruchsberechtigt sein. Sie müssen die OFS benachrichtigen, die Ihnen den gemäß den Pachtvertragsregeln zulässigen Höchstpreis mitteilt.
Ist das BRS mit dem PTZ vereinbar?
Ja, ein BRS-Kauf kann durch ein PTZ finanziert werden, wenn Sie die PTZ-Kriterien erfüllen (zusätzlich zu denen des BRS).
Weitere Erwerbsmöglichkeiten
Als Ergänzung oder Alternative zum BRS können Ihnen andere Regelungen helfen, Wohneigentümer zu werden.
Leitfaden Hauptwohnsitz
Vollständiger Überblick über den Kauf einer neuen Immobilie als Hauptwohnsitz: Vorteile, Schritte, Garantien.
PTZ (Prêt à Taux Zéro)
Zinsloses Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises für Erstkäufer, kompatibel mit dem BRS.
TVA von 5,5%
Für Immobilien in QPV/ANRU-Zonen, mit Einkommensobergrenzen und geregelten Preisen. Deutliche Reduzierung der TVA.
Gesteuerter Preis
Lokales Programm: von der Gemeinde gedeckelter Preis, mit Einkommensbedingungen und Anti-Spekulationsklauseln.
Haftungsausschluss
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Bei Zweifeln oder für alle spezifischen Fragen zu Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen, die genannten offiziellen Quellen direkt zu konsultieren (Service-Public.fr, Légifrance, ANIL usw.) oder sich an einen qualifizierten Fachmann zu wenden (Notar, Steuerberater, Bankkaufmann).
Anspruchsvoraussetzungen, Tarife und Regeln können sich ändern. Nur die offiziellen Quellen sind verbindlich.

