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Historisches Monument
Monument Historique Vermögen Restaurierung Steuerrecht

Monument Historique: Immobilienanlage mit außergewöhnlichen Steuervorteilen — Vollständiger Leitfaden (2026)

Leitfaden 2026 zum Steuerregime „Monuments Historiques”: Voraussetzungen (Klassifizierung/Eintragung/Label), Bindungsdauer 15 Jahre, SCI-Regeln, Abzug von Kosten und Renovierungsarbeiten, mit dem Gesamteinkommen verrechenbares Defizit, Öffnung für die Öffentlichkeit, Tabellen und offizielle Links.

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Wichtig : Das Regime "Monuments historiques" ist wirkungsvoll, aber stark reglementiert (Genehmigung der Arbeiten, Art des Gebäudes, Modalitäten der Öffnung für die Öffentlichkeit, Erhaltungsverpflichtung, Besitzregeln…). Lassen Sie Ihr Vorhaben von einem Notar und/oder einem Steuerberater prüfen.

Grundprinzip des Programms (2026)

Art des Vorteils

Abzug von Aufwendungen und Baukosten

Sonderregelungen für geschützte (oder mit Label versehene) Gebäude, je nachdem ob sie Einnahmen erzielen und/oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Grundstücksdefizit

Anrechenbar auf das Gesamteinkommen

Das Grundstücksdefizit im Zusammenhang mit Monuments historiques kann ohne Betragsbegrenzung auf das Gesamteinkommen angerechnet werden (unter bestimmten Voraussetzungen) und kann in bestimmten Fällen bis zum einschließlich 6. Jahr vorgetragen werden.

Zweck

Erhaltung des Kulturerbes

Die Steuerregelung dient der Logik des Schutzes, der Restaurierung und der Aufwertung von Gebäuden mit kulturellem Erbe.

Betroffene Gebäude

Die besondere Regelung zum Abzug von Grundstücksaufwendungen gilt für Gebäudekategorien, die von der Steuerverwaltung definiert wurden.

Kategorie Beispiele / Präzisierungen Offizielle Referenz
Als Monuments Historiques klassifizierte oder eingetragene Gebäude Schutz als Monuments Historiques (Klassifizierung oder Eintragung) BOFiP — "Immeubles concernés"
Als "nationales Erbe" genehmigte Gebäude (Haushaltsgenehmigung) Besonderer historischer/künstlerischer Charakter (Genehmigung) BOFiP — "Immeubles concernés"
Mit dem Label "Fondation du patrimoine" ausgezeichnete Gebäude Label unter bestimmten Voraussetzungen vergeben (positives Gutachten UDAP) BOFiP — "Immeubles concernés"

Die Modalitäten variieren je nach Situation: Gebäude, das keine Einnahmen erzielt, Gebäude, das Einnahmen erzielt, Gebäude, das für die Öffentlichkeit zugänglich ist (kostenlos oder kostenpflichtig), Nutzung durch den Eigentümer, usw. Die offiziellen Tabellen (BOFiP) bieten eine praxisorientierte Übersicht.

Wesentliche Voraussetzungen (Verpflichtung 15 Jahre, Besitz, Aufteilung)

Erhaltungsverpflichtung

Die Inanspruchnahme der besonderen Regelungen für Monuments Historiques / mit Label versehene Gebäude ist an eine Verpflichtung gebunden, das Eigentum mindestens 15 Jahre ab dem Erwerb zu behalten.

Besitz: Grundsatz / SCI

Das Programm ist grundsätzlich auf direkten Besitz beschränkt. Gebäude, die von nicht körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts gehalten werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, aber es gibt Ausnahmen (Wohnnutzung ≥ 75 %, nicht kommerzieller Kulturraum mit öffentlichem Zugang, Gesellschafter derselben Familie…).

Aufteilung des Gebäudes

Die Inanspruchnahme der Regelung kann ausgeschlossen werden, wenn das Gebäude ab dem 1. Januar 2009 aufgeteilt wurde, mit Ausnahmen (insbesondere Wohnnutzung ≥ 75 % unter bestimmten Voraussetzungen).

Guter Ansatz: Diese Voraussetzungen sollten bereits bei der Strukturierung geprüft werden (Urkunde, Besitzform, Nutzung, Zeitplan der Widmung usw.). Bei einer Investition müssen die Folgen einer Veräußerung vor Ablauf der 15 Jahre im Voraus bedacht werden.

Öffentliche Zugänglichkeit: steuerliche Definition

Die öffentliche Zugänglichkeit beeinflusst direkt bestimmte Abzugsmodalitäten. Die Steuerverwaltung legt fest, wann ein Gebäude als "für die Öffentlichkeit zugänglich" gilt.

Als für die Öffentlichkeit zugänglich gelten historische Gebäude, die der Öffentlichkeit zur Besichtigung offenstehen: entweder mindestens 50 Tage pro Jahr (davon 25 arbeitsfreie Tage) von April bis einschließlich September, oder mindestens 40 Tage im Juli, August und September.

Hinweis: Die Öffnung für die Öffentlichkeit kann je nach Fall kostenlos oder kostenpflichtig sein; die steuerlichen Auswirkungen variieren (siehe BOFiP-Tabellen).

Abzüge: allgemeine Logik

A. Wenn das Gebäude keine Einnahmen erzielt

Die Grundstücksaufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Anteilen vom Gesamteinkommen des Eigentümers abgezogen werden.

  • Der Abzug hängt insbesondere von der öffentlichen Zugänglichkeit und dem Vorhandensein von Subventionen ab.
  • In dieser Konstellation führt ein etwaiger Aufwandsüberschuss nicht immer zu einem vortragsfähigen Defizit (gemäß BOFiP-Tabelle).

B. Wenn das Gebäude Einnahmen erzielt

Aufwendungen und Baukosten folgen einer Logik der "Einkünfte aus Grundvermögen" mit spezifischen Monuments Historiques-Regeln, und das Defizit kann auf das Gesamteinkommen angerechnet werden.

  • Die durch Einnahmen finanzierten Aufwendungen sind von den Einkünften aus Grundvermögen abziehbar, vorbehaltlich der Besonderheiten der Monuments Historiques.
  • Ein etwaiges Grundstücksdefizit ist ohne Betragsbegrenzung auf das Gesamteinkommen anrechenbar; der Überschuss kann in bestimmten Fällen bis zum einschließlich 6. Jahr vorgetragen werden.

Nicht zu verwechseln: Die Monuments Historiques-Regelung ist ein Abzug (reduziert die Steuerbemessungsgrundlage) und keine "Steuerermäßigung" im Sinne eines auf die Steuer angewandten Prozentsatzes. Die Auswirkung hängt daher von Ihrem Grenzsteuersatz und Ihrer Situation (Einkommensteuer, Einkünfte aus Grundvermögen usw.) ab.

Tabellen (offizielle BOFiP-Übersicht)

Die nachstehenden Tabellen geben die in der BOFiP-Übersicht (Anhang RFPI) beschriebene Logik wieder. Sie dienen als Orientierung: Ihr konkreter Fall muss anhand der Urkunde, der Nutzung und der Genehmigungen geprüft werden.

Referenz: BOFiP — Übersichtstabelle (Monuments historiques)

A. Klassifiziertes/eingetragenes Gebäude ohne Einnahmen

Typischer Fall: Gebäude, das weder vermietet noch bewirtschaftet wird, gegebenenfalls kostenlos für die Öffentlichkeit zugänglich (oder nicht zugänglich).

Art der Aufwendungen Abzug vom Gesamteinkommen Hinweise (BOFiP)
Subventionierte Reparatur-/Instandhaltungsarbeiten (netto nach Subvention) 100 % Abzug zu 100 % des Nettobetrags nach Subvention.
Sonstige Aufwendungen (Grundstückskosten usw.) 100 %, wenn das Gebäude öffentlich zugänglich ist
50 % andernfalls
Die öffentliche Zugänglichkeit ist ausschlaggebend für den abzugsfähigen Anteil.
Aufwandsüberschuss Im Falle eines Überschusses kein Vortrag auf Einkünfte der Folgejahre (in diesem konkreten Fall).

Referenz: BOFiP — Anhang "Übersichtstabelle" (Monuments historiques).

B. Mit dem Label "Fondation du patrimoine" ausgezeichnetes Gebäude ohne Einnahmen und ohne öffentliche Zugänglichkeit

Situation Abzug vom Gesamteinkommen Hinweise (BOFiP)
Nicht subventionierte Instandhaltungs-/Reparaturaufwendungen 50 % Erhöht auf 100 %, wenn die Subvention ≥ 20 % der Aufwendungen beträgt.
Überschuss Im Falle eines Überschusses kein Vortrag auf Einkünfte der Folgejahre (in diesem konkreten Fall).

Referenz: BOFiP — Anhang "Übersichtstabelle" (Monuments historiques).

C. Gebäude mit Einnahmen und vom Eigentümer bewohnt (z. B. kostenpflichtige Besichtigung)

Die detaillierten Regelungen sind komplexer (Flächenquotient, besichtigungsbezogene Aufwendungen, Pauschalabzüge je nach Vorhandensein von Park/Garten usw.). Nachfolgend eine Zusammenfassung der in der BOFiP-Tabelle genannten Grundsätze.

Aspekte Steuerliche Behandlung (Übersicht) Praktische Hinweise (BOFiP)
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besichtigungsrecht / teilweiser Öffnung Abzug zu 100 % (je nach Fall) Besichtigungsaufwendungen werden bevorzugt behandelt.
Sonstige Grundstücksaufwendungen Abzug begrenzt auf den für die Öffentlichkeit zugänglichen Teil Quotient; in der Praxis genannte Regel (z. B. 75 % / 25 %) je nach Konfiguration.
Grundstücksdefizit Ohne Betragsbegrenzung auf das Gesamteinkommen anrechenbar Ein etwaiger Überschuss kann in bestimmten Fällen als vortragsfähiges Gesamtdefizit bis zum einschließlich 6. Jahr behandelt werden.

Für dieses Szenario beziehen Sie sich bitte auf die vollständige BOFiP-Tabelle und Ihren Notar: Die genauen Modalitäten (Abzüge, exakter Quotient, Raumwidmung, Besichtigungsaufwendungen usw.) hängen stark von der konkreten Konfiguration ab.

Checkliste "vor der Investition"

Status & Genehmigungen

  • Klassifiziertes / eingetragenes / genehmigtes / mit Label versehenes Gebäude (Nachweis)
  • DRAC-Genehmigungen / denkmalpflegerische Vorschriften (Arbeiten)
  • Kostenvoranschläge, Aufträge, Zeitplan und Subventionen

Rechtliche Struktur

  • Erhaltungsverpflichtung 15 Jahre (Fähigkeit zur Einhaltung)
  • Besitzform (direkt / SCI) + anwendbare Ausnahmen
  • Risiko "Aufteilung" und Wohnnutzung

Steuern & Nutzung

  • Gebäude mit oder ohne Einnahmen?
  • Öffentliche Zugänglichkeit: Voraussetzungen (Tage, Zeitraum)
  • Tatsächliche Auswirkung auf Ihre Einkommensteuer (Abzug ≠ Ermäßigung)

Empfehlung: Fordern Sie eine strukturierte "Steuerakte" an (Status, Urkunde, 15-Jahres-Verpflichtung, Öffnungsregeln, Liste der förderfähigen Aufwendungen, Subventionen, Aufschlüsselung der Kosten nach Art und Nutzung). Dies ist der beste Weg, eine Steuerprüfung abzusichern und die Anrechnung zu optimieren.

Weitere Investitionsmöglichkeiten

Ergänzend oder alternativ zum Monument Historique können Ihnen weitere Programme beim Immobilieninvestment helfen.

LMNP (Location Meublée Non Professionnelle)

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Haftungsausschluss

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stammen aus den offiziellen Quellen, die im Abschnitt "Offizielle Quellen" am Ende der Seite angegeben sind. Handee kann für etwaige Fehler, Auslassungen oder Interpretationen der dargestellten Informationen nicht haftbar gemacht werden.

Im Zweifelsfall oder bei spezifischen Fragen zu Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen, die genannten offiziellen Quellen direkt zu konsultieren (impots.gouv.fr, BOFiP, Légifrance, Kulturministerium usw.) oder sich an einen qualifizierten Fachmann zu wenden (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar).

Die genauen auf Ihren Fall anwendbaren Regelungen hängen vom Status des Gebäudes (klassifiziert/eingetragen/mit Label versehen), von der Nutzung (mit/ohne Einnahmen, öffentliche Zugänglichkeit), von der Rechtsstruktur (direkter Besitz/SCI), von der Erhaltungsverpflichtung und von den geltenden Rechtsvorschriften ab. Die Anspruchsvoraussetzungen, Sätze und Regelungen können sich ändern. Ausschließlich die offiziellen Quellen sind maßgeblich.

Häufige Fragen

Que faut-il vérifier avant de choisir Monument Historique: Immobilienanlage mit außergewöhnlichen Steuervorteilen — Vollständiger Leitfaden (2026) ?

Leitfaden 2026 zum Steuerregime „Monuments Historiques”: Voraussetzungen (Klassifizierung/Eintragung/Label), Bindungsdauer 15 Jahre, SCI-Regeln, Abzug von Kosten und Renovierungsarbeiten, mit dem Gesamteinkommen verrechenbares Defizit, Öffnung für die Öffentlichkeit, Tabellen und offizielle Links. Vérifiez ensuite les conditions d'éligibilité, le coût global, l'horizon de détention et les documents contractuels propres à votre projet.

Comment utiliser ce guide pour préparer son projet ?

Utilisez ce guide pour comparer les critères qui changent réellement votre décision, puis vérifiez les références officielles et les conditions applicables à votre situation avant de vous engager.

Offizielle Quellen

Les informations de cet article sont reliées aux références publiques utiles pour vérifier les conditions et les démarches.